Wer kann Stipendien stiften?
Im Deutschlandstipendien-Programm können sich Unternehmen, Verbände, Vereine sowie Einzelpersonen engagieren. Sie können ein einzelnes Stipendium oder auch mehrere Stipendien gleichzeitig stiften.
„Gemeinsam mit Ihnen, sehr geehrte Stifterinnen und Stifter, möchten wir Zeichen setzen.
Wir möchten herausragende Leistungen fördern und Studierenden unserer Universität bei den täglichen Aufgaben und zusätzlichen Projekten zur Seite stehen.
Jede Stiftung hält unsere Universität auf dem Kurs zu internationalen Erfolgen. Allen, die bereits mit uns auf dieser spannenden Reise sind, danke ich auch im Namen des Präsidiums. Alle anderen lade ich herzlich ein und bitte Sie:
Kommen Sie an Bord! Unterstützen Sie unsere Talente. Eröffnen Sie der besten Entwicklung der Christian-Albrechts-Universität weitere Horizonte."
Im Deutschlandstipendien-Programm können sich Unternehmen, Verbände, Vereine sowie Einzelpersonen engagieren. Sie können ein einzelnes Stipendium oder auch mehrere Stipendien gleichzeitig stiften.
Sie stiften pro Stipendium 1.800 Euro. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt den gleichen Anteil hinzu. Ihre Stipendiatin oder Ihr Stipendiat erhält daraufhin von Oktober bis September ein Stipendium in Höhe von insgesamt 3.600 Euro, d.h. monatlich 300 Euro.
Das Deutschlandstipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgezahlt. Die Förderung wird einkommensunabhängig vergeben und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung, mit der Sie Ihre Unterstützung steuerlich geltend machen können.
Prinzipiell gehen Sie mit der Förderung keine weiteren Verpflichtungen ein. Allerdings begrüßt das Förderprogramm einen Austausch zwischen Stifterinnen, Stiftern, Stipendiatinnen und Stipendiaten. Das Ziel einer guten Vernetzung unterstützt die Universität mit Veranstaltungen wie der Vergabefeier zu Beginn des Wintersemesters und durch weitere Netzwerkveranstaltungen und Ausflüge. Daneben sind informelle Begegnungen jederzeit gerne gesehen.
Unser Ziel im Stipendienprogramm ist es, die Stipendien proportional auf alle Fakultäten zu verteilen. Sie unterstützen dieses Ziel, wenn Sie Stipendien stiften, ohne dabei Vorgaben für deren Verwendung zu machen. Sie dürfen aber auch gerne persönliche Wünsche äußern, z. B. hinsichtlich des Studienbereichs, des Geschlechts, eines Migrationshintergrunds oder des Studienstands der Empfängerinnen und Empfänger. Wir werden versuchen, Ihre Wünsche so weit es irgend geht, zu berücksichtigen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir dabei die gesetzlichen Regelungen zur Stipendienvergabe nicht überschreiten können.
Die Christian-Albrechts-Universität bietet Studienmöglichkeiten an acht Fakultäten. Besonders begrüßen wir Stipendien für Geistes- und Sozialwissenschaften.
Nein. Das Deutschlandstipendien-Programm ist in erster Linie ein leistungsorientiertes Stipendium, daher werden für die Vergabe Ranglisten gebildet, die sich primär an der Abitur- bzw. Bachelornote orientieren. Die verfügbaren Stipendien werden dann entsprechend der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Persönliche Beziehungen dürfen dabei keine Rolle spielen - ganz abgesehen davon, dass man sich damit in einen gesetzlichen Graubereich begeben würde.
Ja. Die von Förderern zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden. Antworten auf steuerrechtliche Fragen zum Deutschlandstipendium finden Sie auch hier:
http://www.servicezentrum-deutschlandstipendium.de/faq/steuerrecht/index.html
Das Deutschlandstipendium ist ein Programm des Bundes und wird durch das Bundesgesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG) aus dem Jahr 2010 geregelt.
Download: Gesetzestexte und ausführenden Verordnungen zum Deutschlandstipendium
Für die Umsetzung des Programms an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und die Details der Stipendienvergabe gilt die jeweils aktuelle Richtlinie, siehe Quicklinks.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Antworten u.a. auf allgemeine Fragen, Auswahl von und Kontakt zu Stipendiaten, Steuern etc.
Christian-Albrechts-Universitätsstiftung
Förde Sparkasse
IBAN: DE22 2105 0170 1400 0483 91
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21KIE
Verwendungszweck "Deutschlandstipendium" und Ihr Name. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Rechnung aus.